Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Anmeldung zum BSports Unternehmenscup.

Präambel

“unternehmenscup.de” ist ein Lizenzprodukt der BSports Management GmbH. 
Der Lizenznehmer hat bei der BSports Management GmbH die Lizenz zur eigenverantwortlichen Veranstaltung von Fußballeventtagen und Fußballturnierserien erworben und tritt als eigenständiger Unternehmer, unter Nutzung der Namensrechte, am Markt auf.

Nachfolgende Unternehmen sind Lizenzpartner -nachstehend “Veranstalter” genannt- der BSports Management GmbH und bieten eigenständig Veranstaltungen an:

1) Sport Reich
Herr Daniel Reich
Grevenhorst 20
29358 Eicklingen
Tel: 0159 013 867 92
Email: reich@sport-reich.net

Der Veranstalter bietet entgeltliche Leistungen im Rahmen des “BSports Unternehmenscups” an. Die Person, welche sich entschließt sich bezüglich dieser Leistungen mit dem Veranstalter rechtlich binden zu wollen wird nachstehend „der Kunde/die Kundin“ genannt. Durch ein auf Vertragsschluss gerichtetes Angebot des Kunden/der Kundin an den Veranstalter, akzeptiert der Kunde/die Kundin, dass die nachfolgend bestimmten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil dieses Vertrages werden.

1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für den “BSports Unternehmensup” von Sport Reich, nachstehend „Veranstalter” genannt, bietet der Anmeldende -nachstehend „Kunde” genannt- dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung wird durch ein elektronisches Anmeldeformular, alternativ per Brief, per Fax oder per E-Mail vorgenommen. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des “BSports Unternehmenscups” auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.unternehmenscup.de, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Veranstalter nach Vertragsschluss für notwendig hält und von ihm nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

4. Bezahlung
Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung über www.unternehmenscup.de, erhält der Kunde eine elektronische Teilnahmebestätigung mit Rechnung. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen.

5. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann der Veranstalter gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Veranstaltung nicht an, so gilt dies als erklärter Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Kunde zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Rücktrittsgebühren gliedern sich wie folgt auf:
* Mehr als 12 Wochen vor dem Event ist eine Stornierung kostenfrei.
* Weniger als 12 Wochen, aber mehr als 8 Wochen vor Beginn des Unternehmenscups 10% des Buchungspreises.
* Von 8 bis 6 Wochen vor Beginn 20 % des Buchungspreises.
* Von 6 bis 4 Wochen vor Beginn 40 % des Buchungspreises.
* Von 4 bis 2 Wochen vor Beginn 60 % des Buchungspreises.
* Ab 2 bis 1 Wochen vor Beginn 80 % des Buchungspreises.
* Ab 7 Tagen vor Beginn 100 % des Buchungspreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Teilnahmekosten. Der Kunde hat nach § 309, Ziff. 5 BGB die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wird die Teilnahme, aus gleich welchen Gründen, während des Turniers oder der Abendveranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

Mit dem Kauf der Rücktrittspauschale im Zuge der Anmeldung sichert sich der Kunde das einmalige und nur für das entsprechende Turnier geltende Recht, bis einschließlich am 19. Tag vor dem Turnier kostenfrei abzusagen. In diesem Fall erhebt der Veranstalter keine weiteren Stornogebühren und zahlt den Buchungsbetrag (abzüglich Reiserücktrittspauschale plus 10,00€ Bearbeitungsgebühr) an den Kunden zurück. Nach dem Verstreichen der Frist, also ab dem 18. Tag vor dem Turnier, gelten die üblichen Stornobedingungen nach dieser Ziffer der AGB.

6. Ablauf
Für die Dauer der Leistung des “BSports Unternehmenscups” überträgt der Kunde dem Veranstalter und dem für ihn tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des “BSports Unternehmenscups” oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom “BSports Unternehmenscup” auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Teilnahme zu Ziffer 5. gleich. Somit besteht bei Ausschluss kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter des “BSports Unternehmenscups”.

7. Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Turnier ohne Einschränkungen absolviert werden kann.

8. Rücktritt und Kündigung durch BSports
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Bis 2 Wochen vor dem “BSports Unternehmenscup
Wird der “BSports Unternehmenscup” vom gastgebenden Verein / Einrichtung oder durch den Veranstalter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Veranstalter dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
b) Einhaltung der Regeln für den “BSports Unternehmenscup
Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln für den “BSports Unternehmenscup” (z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. 6.).

9. Haftung durch BSports
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Vorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
– die Richtigkeit der Veranstaltung und
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Wegen Wetter oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall vom Turnier besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung durch den Veranstalter ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig bei dem “BSports Unternehmenscup” herbeigeführt wird, bzw. soweit der Veranstalter für an einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Catering, Sanitäre Anlagen, etc.). Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer des “BSports Unternehmenscups” verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung des Teilnehmers abzusichern.

11. Versicherungen
Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder Krankheiten aller Art. Der Kunde versichert mit seiner Teilnahme, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sind. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

12. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde den Veranstalter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

13. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter, sowie die vom Veranstalter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen durch den Veranstalter gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand Celle.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

Aktualisiert am 11.05.2023